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Was passiert eigentlich, wenn iMVZ wirklich verboten werden, Frau Müller?

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Die BMVZ-Chefin über die Pläne von Gesundheitsminister Lauterbach

„Zum Schluss werden die verboten werden.“ – Die jüngsten Ankündigungen von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD), Investoren-getragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) verbieten zu wollen, haben wieder einmal für Aufregung in der Branche gesorgt. Allerdings nur kurz, da solche oder ähnliche Ankündigungen seit Weihnachten 2022 („Das letzte schöne Weihnachten für Investoren-geführte MVZ“) immer wieder gefallen sind, bisher allerdings ohne Auswirkungen auf Gesetzesvorhaben.

Seitdem habe sich die Diskussion und vor allem die Rechtslage „keinen Millimeter bewegt“, sagt Susanne Müller, Geschäftsführerin des Bundesverbands Medizinische Versorgungszentren (BMVZ) im aktuellen „ÄrzteTag“-Podcast.

Dennoch, so Müller, machten die ständig wiederholten Ankündigungen etwas mit der Branche: Rechtsanwälte würden eingeschaltet, um die Auswirkungen eines möglichen Verbots auszuloten, und Patientinnen und Patienten, die in einem iMVZ behandelt werden, würden durch die Äußerungen verunsichert.

Es sei dem Minister offensichtlich ein Anliegen, gegen die investoren-getragenen MVZ vorzugehen, aber ebenso offensichtlich tue er sich schwer damit, Mehrheiten in der Koalition zu organisieren, so die Einschätzung Müllers. Die Argumente in der Diskussion seien seit dem Ladurner-Gutachten von 2019 mehrfach ausgetauscht worden.

Sicher sei, dass die Entwicklung der MVZ als Versorgungsform nicht mehr zurückgedreht werden könne. Im Podcast wagt Müller einen Blick in die Glaskugel, inwieweit über Änderungsanträge im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vielleicht doch noch ein Verbot kommen könnte und wie die Erwartungen in der Branche zu einem möglichen Bestandsschutz im Falle des Falles sind.

„Können wir uns das leisten, Akteure, die noch Lust haben, ambulante Versorgung zu gestalten, aus der Versorgung rauszudrängen?“ fragt Müller. Ihre Antwort im Gespräch: „Nein, das können wir nicht.“

Die BMVZ-Geschäftsführerin legt aber zugleich den Finger in die Wunde, wenn es um Vertragsärztinnen und -ärzte als Träger von MVZ gehe. Ihnen werde das Leben unnötig schwer gemacht, weil sie nach Aufgabe ihrer Tätigkeit als Vertragsärzte nicht mehr MVZ-Träger sein könnten. Im Gespräch erläutert Müller, wie sie sich einen „Übergabepragmatismus“ vorstellen könnte und was der Gesetzgeber tun müsste, um die Lage für Vertragsärzte zu verbessern.

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Die BMVZ-Chefin über die Pläne von Gesundheitsminister Lauterbach

„Zum Schluss werden die verboten werden.“ – Die jüngsten Ankündigungen von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD), Investoren-getragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) verbieten zu wollen, haben wieder einmal für Aufregung in der Branche gesorgt. Allerdings nur kurz, da solche oder ähnliche Ankündigungen seit Weihnachten 2022 („Das letzte schöne Weihnachten für Investoren-geführte MVZ“) immer wieder gefallen sind, bisher allerdings ohne Auswirkungen auf Gesetzesvorhaben.

Seitdem habe sich die Diskussion und vor allem die Rechtslage „keinen Millimeter bewegt“, sagt Susanne Müller, Geschäftsführerin des Bundesverbands Medizinische Versorgungszentren (BMVZ) im aktuellen „ÄrzteTag“-Podcast.

Dennoch, so Müller, machten die ständig wiederholten Ankündigungen etwas mit der Branche: Rechtsanwälte würden eingeschaltet, um die Auswirkungen eines möglichen Verbots auszuloten, und Patientinnen und Patienten, die in einem iMVZ behandelt werden, würden durch die Äußerungen verunsichert.

Es sei dem Minister offensichtlich ein Anliegen, gegen die investoren-getragenen MVZ vorzugehen, aber ebenso offensichtlich tue er sich schwer damit, Mehrheiten in der Koalition zu organisieren, so die Einschätzung Müllers. Die Argumente in der Diskussion seien seit dem Ladurner-Gutachten von 2019 mehrfach ausgetauscht worden.

Sicher sei, dass die Entwicklung der MVZ als Versorgungsform nicht mehr zurückgedreht werden könne. Im Podcast wagt Müller einen Blick in die Glaskugel, inwieweit über Änderungsanträge im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vielleicht doch noch ein Verbot kommen könnte und wie die Erwartungen in der Branche zu einem möglichen Bestandsschutz im Falle des Falles sind.

„Können wir uns das leisten, Akteure, die noch Lust haben, ambulante Versorgung zu gestalten, aus der Versorgung rauszudrängen?“ fragt Müller. Ihre Antwort im Gespräch: „Nein, das können wir nicht.“

Die BMVZ-Geschäftsführerin legt aber zugleich den Finger in die Wunde, wenn es um Vertragsärztinnen und -ärzte als Träger von MVZ gehe. Ihnen werde das Leben unnötig schwer gemacht, weil sie nach Aufgabe ihrer Tätigkeit als Vertragsärzte nicht mehr MVZ-Träger sein könnten. Im Gespräch erläutert Müller, wie sie sich einen „Übergabepragmatismus“ vorstellen könnte und was der Gesetzgeber tun müsste, um die Lage für Vertragsärzte zu verbessern.

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