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Update: Auf wen Joe Biden jetzt noch hört
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US-Präsident Joe Biden hat sich am gestrigen Sonntag mit seiner Familie in Camp David getroffen, um über seine Kandidatur für die US-Wahl im November zu beraten. Nach dem TV-Duell zwischen ihm und Donald Trump wurdel Zweifel lauter, ob Biden trotz seines Alters für eine zweite Amtszeit geeignet ist. Welche Rolle der First Lady Jill Biden bei den Beratungen zukommt, erklärt ZEIT ONLINE-Korrespondentin Rieke Havertz im Podcast.
Der Rassemblement National (RN) hat die erste Runde der vorgezogenen Parlamentswahlen in Frankreich gewonnen und liegt vor dem linken Wahlbündnis Neue Volksfront und dem liberalen Mittelager von Präsident Emmanuel Macron. Was es bedeutet, wenn die Partei von Marine Le Pen regiert, zeigt sich in der Mittelmeerstadt Fréjus, wo seit zehn Jahren ein RN-Bürgermeister im Amt ist. ZEIT ONLINE-Autorin Annika Joeres hat Fréjus besucht.
In Jerusalem haben am Sonntagabend Tausende ultraorthodoxe Juden dagegen protestiert, dass sie künftig zum Wehrdienst in der israelischen Armee verpflichtet werden. Dabei kam es zu gewaltsamen Zusammenstößen mit der Polizei. Vergangene Woche hat der Oberste Gerichtshof geurteilt, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, Ultraorthodoxe vom Militärdienst auszunehmen. Ob ein Kompromiss noch möglich ist, erklärt Jan Roß. Er ist Nahostkorrespondent der ZEIT.
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist erneut schuldig gesprochen worden, weil er bei einer Veranstaltung eine verbotene Nazi-Parole angestimmt hat. Das Landgericht Halle hat ihn zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Wegen desselben Spruchs war Höcke im Mai schon einmal zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Was noch? Care-Arbeit war bei Neandertalern wohl Gemeinschaftsarbeit.
Moderation und Produktion: Constanze Kainz
Redaktion: Pia Rauschenberger und Mounia Meiborg
Mitarbeit: Paulina Kraft
Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de.
Weitere Links zur Folge:
Jill Biden: Sagt sie's ihm?
US-Präsidentschaftswahl: Bidens Debatten-Desaster
TV-Duell: Sie hätten es wissen müssen
TV-Duell: Der Biden-Schock
Rassemblement National: Wo Rechtsextreme die wichtigen Positionen besetzen
Frankreich: Rassemblement National holt ein Drittel der Stimmen in Parlamentswahl
Jerusalem: Gewalt bei Protesten ultraorthodoxer Juden gegen Wehrdienst in Israel
Militärdienst in Israel: Es geht ums Fundament des Staates Israel
AfD: Björn Höcke erneut wegen Nazi-Parole verurteilt
Verbotene NS-Parole: Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Björn Höcke
[ANZEIGE] Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER.
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US-Präsident Joe Biden hat sich am gestrigen Sonntag mit seiner Familie in Camp David getroffen, um über seine Kandidatur für die US-Wahl im November zu beraten. Nach dem TV-Duell zwischen ihm und Donald Trump wurdel Zweifel lauter, ob Biden trotz seines Alters für eine zweite Amtszeit geeignet ist. Welche Rolle der First Lady Jill Biden bei den Beratungen zukommt, erklärt ZEIT ONLINE-Korrespondentin Rieke Havertz im Podcast.
Der Rassemblement National (RN) hat die erste Runde der vorgezogenen Parlamentswahlen in Frankreich gewonnen und liegt vor dem linken Wahlbündnis Neue Volksfront und dem liberalen Mittelager von Präsident Emmanuel Macron. Was es bedeutet, wenn die Partei von Marine Le Pen regiert, zeigt sich in der Mittelmeerstadt Fréjus, wo seit zehn Jahren ein RN-Bürgermeister im Amt ist. ZEIT ONLINE-Autorin Annika Joeres hat Fréjus besucht.
In Jerusalem haben am Sonntagabend Tausende ultraorthodoxe Juden dagegen protestiert, dass sie künftig zum Wehrdienst in der israelischen Armee verpflichtet werden. Dabei kam es zu gewaltsamen Zusammenstößen mit der Polizei. Vergangene Woche hat der Oberste Gerichtshof geurteilt, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, Ultraorthodoxe vom Militärdienst auszunehmen. Ob ein Kompromiss noch möglich ist, erklärt Jan Roß. Er ist Nahostkorrespondent der ZEIT.
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist erneut schuldig gesprochen worden, weil er bei einer Veranstaltung eine verbotene Nazi-Parole angestimmt hat. Das Landgericht Halle hat ihn zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Wegen desselben Spruchs war Höcke im Mai schon einmal zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
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Frankreich: Rassemblement National holt ein Drittel der Stimmen in Parlamentswahl
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Militärdienst in Israel: Es geht ums Fundament des Staates Israel
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Verbotene NS-Parole: Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Björn Höcke
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