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Wann kann man Verfassungsfeinden den Geldhahn zudrehen?

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2019 hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt, die rechtsextreme NPD, die sich heute "Die Heimat" nennt, von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Antrag nun stattgegeben und zum ersten Mal darüber geurteilt, unter welchen Voraussetzungen ein Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Staatsfinanzierung möglich ist. Die Kriterien sind nach dem Urteil dabei ähnlich hoch, wie sie vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts bereits für bereits ein Parteienverbot formuliert wurden. Auf politischer Ebene wird nun darüber diskutiert, inwieweit das jüngste Urteil als Blaupause dienen könnte, gegen die AfD juristisch vorzugehen. Wie groß wären diesbezüglich die Erfolgsaussichten? Immerhin wurden einzelne Landesverbände der AfD vom Verfassungsschutz bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Darüber sprechen Justizreporter Klaus Hempel und Max Bauer. Zu Wort kommt auch der Staatsrechtler Christoph Möllers von der Berliner Humboldt-Universität, der als Prozessbevollmächtigter Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat vorm Bundesverfassungsgericht vertreten hat.
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